Erklärung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet öffentliche Stellen und bestimmte Dienstleistungsanbieter dazu, ihre digitalen Angebote – darunter auch Websites – schrittweise barrierefrei zu gestalten. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Auch wir im MVZ Schlump One unterstützen dieses Anliegen ausdrücklich und arbeiten kontinuierlich daran, unsere digitalen Inhalte nutzerfreundlich, verständlich und möglichst barrierearm bereitzustellen.

Unser Verständnis von Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet für uns, dass Informationen und Angebote so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen – unabhängig von körperlichen, technischen oder kognitiven Einschränkungen – genutzt werden können. Dazu gehören unter anderem:

  • gut wahrnehmbare Texte und Strukturen
  • klare Navigation
  • kompatible Darstellung auf verschiedenen Endgeräten
  • verständliche Formulierungen
  • Reduzierung visueller und technischer Barrieren

Unser Engagement

Wir prüfen unsere Website fortlaufend und entwickeln sie weiter, um die Anforderungen des BFSG bestmöglich zu erfüllen. 

Dies umfasst:

  • Optimierung der Lesbarkeit
  • Anpassung von Kontrasten
  • Verbesserung der Bedienbarkeit
  • Strukturierung für assistive Technologien
  • technische Weiterentwicklung zur Einhaltung aktueller Standards

Sollten dennoch Barrieren bestehen, freuen wir uns über einen Hinweis, damit wir entsprechende Anpassungen vornehmen können.

Feedback zur Barrierefreiheit

Wenn Sie Informationen auf unserer Website nicht barrierefrei nutzen können, senden Sie uns bitte eine Rückmeldung an:

Kontakt:

Klinik Manhagen
Abteilung Marketing
E-Mail: marketing@manhagen.de